Jenes fünfzehnjährige Muslim-Mädchen, das neuerdings demonstrativ verhüllt und mit tief in die Stirn gezogenem Kopftuch im Kanton St. Gallen die Schule besuchen will, provoziert Öffentlichkeit und Behörden nicht aus eigenem Antrieb.
Erst eine regelrechte Indoktrination, zu verantworten von einem radikalen Imam, löste die Provokation aus. Das Mädchen wurde mit der Drohung eingeschüchtert, dass es, wenn es sich nicht verhülle, «nicht ins Paradies gelangen könne» («Sonntag», 15. August 2010).
Wehret den Anfängen!
Mit dieser Drohung instrumentalisiert der Imam das fünfzehnjährige Mädchen als Waffe für seinen ideologischen Kampf zur Islamisierung der Schweiz. Der Imam macht sich dabei doppelten Missbrauchs schuldig. Erstens hat das Kopftuch nichts mit Religion zu tun. Es ist vielmehr ein Symbol gesellschaftlich-politischer Unterdrückung der Frau. Zweitens ist die Androhung der Verbannung aus dem Paradies, wenn die Fünfzehnjährige nicht gefügig sei, ein Akt unzulässiger Einschüchterung und Verhetzung einer Minderjährigen.
Solch religiös getarnte Einschüchterung ist nicht harmlos. Bekanntlich sind Musliminnen von fana-tischen Islamisten mit genau gleicher Androhung auch schon zu Selbstmord-Attentäterinnen abgerichtet worden.
Absage an die Islamisierung
Die Behörden müssen handeln: Ein Imam, der sich solcher Einschüchterung von Kindern schuldig macht, ist unverzüglich des Landes zu verweisen. Religiös getarnte Hetze hat hier keinen Platz! Und wenn an hiesigen Moscheen solcher Missbrauch offensichtlich vorkommt, dann ist das Geschehen in den Moscheen genau unter die Lupe zu nehmen. Verhetzung von Kindern ist eine Straftat. Sie ist auch gegenüber Islamisten zu ahnden.
Das Schweizervolk hat sich äusserst deutlich für ein Minarett-Verbot ausgesprochen. Diese unmissverständliche Absage an jede Islamisierung und jeden religiös verbrämten Extremismus haben die Behörden umzusetzen. Kinder-Verhetzung unter religiösem Vorwand ist zu ahnden ohne Wenn und Aber.
Auch die sich immer als «gemässigt» etikettierenden Verbände der Muslime müssen endlich Farbe bekennen und dafür sorgen, dass Imame, die Kinder politisch missbrauchen, überhaupt nicht in die Schweiz kommen. Die Aufforderung richtet sich an die Herren Hisham Maizar und Farhad Afshar, die beide vorgeben, Sprecher hiesiger, die Regeln des Rechtsstaats strikt respektierender Muslim-Organisationen zu sein.
Wo bleiben die Menschenrechtler?
Und auch jene, die nur allzu bereitwillig angebliche «Menschenrechte» und angebliches «Völkerrecht» ins Feld führen, wenn sie dem Schweizervolk demokratische Entscheide zu Islamisierungs-Tendenzen verbieten wollen, müssen ihr peinliches Schweigen zur Einschüchterung und politischen Instrumentalisierung eines fünfzehnjährigen Muslim-Mädchens endlich brechen: Verhetzung von Kindern und Missbrauch von Kindern für politische Agitation sind Verstösse gegen elemen-tare Menschenrechte. Die Menschenrechtler wären gefordert. Warum schweigen sie demonstrativ?
Wer heute die Augen verschliesst, kann morgen, wenn es wahrscheinlich zu spät ist, nicht händeringend beteuern, man habe das, was dann eingetreten ist, «so nicht gewollt». Wer heute nicht handelt, ist dafür verantwortlich, dass religiös verbrämtes, ideologisch motiviertes Unrecht in der Schweiz Einzug hält.
Wehret den Anfängen!
Ulrich Schlüer

Art. 72 Abs. 3 (neu)
Der Bau von Minaretten ist verboten.
