In vielen Schweizer Gemeinden führen Gesuche zum Bau von Minaretten (islamische Gebetstürme) zu Unsicherheiten und grosser Ablehnung. Aus diesem Grund hat das sogenannte Egerkinger Komitee am 8. Juli 2008 die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» mit 114’895 von den Gemeinden kontrollierten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Die Unterschriftensammlung nahm einen Verlauf, wie er für Volksinitiativen eigentlich nicht charakteristisch ist. Das Initiativkomitee hat relativ wenige Aktionen zur Unterschriftensammlung organisiert. Trotzdem liefen Tag für Tag aus allen Regionen der Schweiz Unterschriften ein, gesammelt von Einzelpersonen, welche sich durch den Text der Initiative spontan motiviert fühlten, die Unterschriftensammlung zu unterstützen. Mehr als die Hälfte der eingereichten Unterschriften sind in dieser Form beim Initiativkomitee eingetroffen. Das Komitee ist den zahlreichen Helfern für ihre Unterstützung zu grossem Dank verpflichtet.
Das Minarett als Bauwerk hat keinen religiösen Charakter. Es wird weder im Koran noch in andern heiligen Schriften des Islam auch nur erwähnt. Das Minarett ist vielmehr Symbol jenes religiös-politischen Macht- und Herrschaftsanpruches, der im Namen behaupteter Religionsfreiheit Grundrechte anderer – insbesondere die Gleichheit aller vor dem Gesetz – bestreitet, womit dieser Anspruch in Widerspruch steht zu Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz.
Wer – wie das im Islam Tatsache ist – die Religion über den Staat stellt, religiösen Anweisungen also höhere Geltung zuordnet als der im Rechtsstaat demokratisch geschaffenen Rechtsordnung, gerät in der Schweiz unweigerlich in Widerspruch zur Bundesverfassung. Diesem Widerspruch kann nicht ausgewichen werden. Das Minarett ist das äusserliche Symbol dieses religiös-politischen Machtanspruchs, der verfassungsmässige Grundrechte in Frage stellt. Mit dem von der Initiative verlangten Verbot von Minaretten wird erreicht, dass der in der Verfassung niedergelegten Gesellschafts- und Rechtsordnung uneingeschränkte Gültigkeit in der Schweiz garantiert bleibt.
Nicht angetastet wird durch die Initiative die Glaubensfreiheit, die als Grundrecht jedem Menschen in der Verfassung garantiert ist.